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Vertretung
Zivil- und Verwaltungsverfahren

Vertretung
Beschreibung:
Vertretung ist eine Form anwaltlicher Tätigkeit, bei der die professionelle Durchsetzung und der Schutz der Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen des Mandanten gewährleistet werden, insbesondere:
- im zivilrechtlichen, handelsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verfahren;
- vor staatlichen Behörden (einschließlich kommunaler Behörden sowie Kontroll- und Genehmigungsinstanzen);
- im Umgang mit natürlichen und juristischen Personen (beispielsweise bei Verhandlungen, Vertragsschlüssen und Streitbeilegungen);
- bei der Wahrnehmung der Rechte von Geschädigten in Ordnungswidrigkeitenverfahren;
- sowie als Vertreter des Geschädigten, Nebenklägers oder Zivilklägers/-beklagten im Strafverfahren.
Sie erhalten:
- Offizielle Vertretung Ihrer Interessen durch einen Anwalt in allen genannten Institutionen und Verfahren;
- Erstellung prozessualer und begleitender Unterlagen;
- Teilnahme des Anwalts an Gerichtsverhandlungen, Kommissionssitzungen oder Verhandlungen;
- Juristische Begleitung in allen Phasen des Verfahrens (von der außergerichtlichen Einigung bis zur Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidung);
- Vertraulichkeit, Professionalität und Verantwortung für das Ergebnis.
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