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Vertretung

Zivil- und Verwaltungsverfahren

Vertretung

Vertretung

Beschreibung:
Vertretung ist eine Form anwaltlicher Tätigkeit, bei der die professionelle Durchsetzung und der Schutz der Rechte, Freiheiten und berechtigten Interessen des Mandanten gewährleistet werden, insbesondere:

  • im zivilrechtlichen, handelsrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verfahren;
  • vor staatlichen Behörden (einschließlich kommunaler Behörden sowie Kontroll- und Genehmigungsinstanzen);
  • im Umgang mit natürlichen und juristischen Personen (beispielsweise bei Verhandlungen, Vertragsschlüssen und Streitbeilegungen);
  • bei der Wahrnehmung der Rechte von Geschädigten in Ordnungswidrigkeitenverfahren;
  • sowie als Vertreter des Geschädigten, Nebenklägers oder Zivilklägers/-beklagten im Strafverfahren.

Sie erhalten:

  • Offizielle Vertretung Ihrer Interessen durch einen Anwalt in allen genannten Institutionen und Verfahren;
  • Erstellung prozessualer und begleitender Unterlagen;
  • Teilnahme des Anwalts an Gerichtsverhandlungen, Kommissionssitzungen oder Verhandlungen;
  • Juristische Begleitung in allen Phasen des Verfahrens (von der außergerichtlichen Einigung bis zur Vollstreckung der gerichtlichen Entscheidung);
  • Vertraulichkeit, Professionalität und Verantwortung für das Ergebnis.
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